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hier ist ein Zeitungsartikel zum Thema Sicherung gegen Schmutzwasser:


Schmutzwasseranschluss richtig und rückstaugesichert?

Nach stärkeren Regenfällen ist es Ende der vergangenen Woche vor allem im Ortsteil Ingeln-Oesselse zum Rückstau in der Schmutzwasserkanalisation gekommen. Im Ortsteil Gleidingen verursachte Mitte März ein technischer Defekt in einer städtischen Schmutzwasserpumpstation einen Rückstau. Anlässlich dieser Störfälle weist die Stadt Laatzen auch auf die Verpflichtung aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer hin, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu schützen.

Schmutzwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene z. B. ein WC oder eine Waschmaschine im Keller - aber auch Anschlüsse an die Regenwasserkanalisation - z. B. eine Entwässerungsrinne vor einer Tiefgarageneinfahrt - sind vom Grundstückseigentümer gegen Rückstau zu sichern. Rückstauebene ist die Straßenoberfläche.

Ohne funktionierende Rückstausicherung kann im Falle eines Rückstaus Schmutzwasser aus der Schmutzwasserkanalisation z. B. über ein WC in den Keller eintreten und große Schäden anrichten.

Der Einbau einer geeigneten Rückstausicherung verhindert dagegen das Volllaufen von tiefergelegenen Räumlichkeiten. Mit dem Einbau allein ist es aber noch nicht getan: Die Rückstausicherung muss von fachkundigen Personen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Die Stadt Laatzen haftet nicht für Schäden, die durch eine fehlende oder nicht funktionierende Rückstausicherung entstanden sind, denn jede Grundstückseigentümerin / jeder Grundstückseigentümer ist selbst für die Sicherung gegen Rückstau verantwortlich ist. In einigen Fällen haben auch schon private Hausratversicherungen Zahlungen mit Hinweis auf fehlende Rückstausicherungen verweigert. Es liegt daher im ureigensten Interesse jeder Grundstückseigentümerin / jedes Grundstückseigentümers. Vorkehrungen gegen Rückstau zu treffen.


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Gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist u. a. zu beachten, dass eine Sicherung gegen Rückstau nur für unterhalb der Rückstauebene gelegene Entwässerungsgegenstände zulässig ist. Oberhalb liegende Einleitungsstellen - z. B. im Erdgeschoss oder im Obergeschoss - sind hiervon zu trennen, sie müssen ohne Rückstausicherung direkt an den Kanal angeschlossen sein. Im Falle eines Rückstaus kann es sonst zur überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen. Mit anderen Worten: Der Abwasserstrang für das Erd- und das Obergeschoss ist vom Strang für das Kellergeschoss zu trennen. Eine Rückstausicherung darf nur in den Strang eingebaut werden, der Räume unterhalb der Rückstauebene entwässert.

Wenn diese technischen Regeln beachtet werden, ist es auch während eines Rückstauereignisses möglich, ein WC oder eine Dusche etc. im Erd- oder Obergeschoss zu nutzen. Das Wasser laufe zwar langsamer ab als sonst, aber die sichere Abwasserbeseitigung bleibe gewährleistet.

Auf dem Markt werden verschiedene Sicherungen angeboten. Die komfortabelste Lösung stellt dabei der Einbau einer Abwasserhebeanlage dar. Eine zwischengeschaltete Pumpe hebt das Abwasser vom WC im Keller über die Rückstauebene und pumpt es in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation. Eine solche Hebeanlage würde auch während eines Rückstauereignisses funktionieren, d. h. WC oder Dusche im Keller könnten genutzt werden.

Für technische Rückfragen steht Ihnen bei der Stadt Laatzen unter der Telefonnummer 0511 / 8205 - 379 gern Herr Wolf als Ansprechpartner zur Verfügung.


Quelle: "Laatzener Woche", 28-03-2007


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