Eltern haften für ihre Kinder, heißt es auf den gelben Baustellenschildern regelmäßig. Die Wirklichkeit sieht etwas anders aus: So leicht lässt sich die Aufsichts- und Sicherungspflicht für eine Baustelle nicht weitergeben, Bauherren haften für ihr Bauvorhaben. Während sich private Bauherren bei der praktischen Baustellensicherung meistens auf ihre Bauträger und Bauleiter verlassen müssen, ist die finanzielle Absicherung Aufgabe der Bauherren selbst.
Die folgenden Versicherungen und Vorsichtsmaßnahmen helfen, Risiken durch Unfälle, Wetter oder auch Unternehmenspleiten abzusichern.
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| Bauherren-Haftpflichtversicherung |
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den finanziellen Folgen von Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Das können Passanten sein, die von einem herabfallenden Stein getroffen werden, Nachbarhäuser, auf die ein Kran kippt, oder spielende Kinder, die eine unfertige Kellertreppe herunterfallen. Damit die schlimmsten denkbaren Schäden komplett abgedeckt sind, sollte die Versicherungssumme drei Millionen Euro betragen. Für Projekte mit einer Bausumme von 250.000,- Euro hat die Stiftung Warentest eine Preisspanne von 100 bis 300 Euro ermittelt. Preisunterschiede erklären sich teilweise durch die unterschiedlichen Höchstlaufzeiten. Die Versicherungsprämie wird dabei in einer Summe bezahlt. Mitunter gibt es deutliche Rabatte für Fertighausbaustellen, hier beginnen die Prämien bei 35 Euro. Für Eigenleistungen werden wegen des höheren Unfallrisikos dagegen oft Aufschläge fällig. Die Privathaftpflicht deckt meistens nur kleine Bauvorhaben mit ab und reicht für einen Hausbau nicht aus.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung deckt auch schon die Risiken von unbebauten Grundstücken ab. Sie ist auch nach Fertigstellung des Gebäudes sinnvoll.
Die Feuer-Rohbauversicherung ergänzt die Bauleistungsversicherung für Schäden, die durch Feuer, Blitzeinschlag oder Explosion entstehen. Diese Leistungen sind meistens in den Wohngebäudeversicherungen mit abgedeckt, die nach Fertigstellung des Hauses ohnehin benötigt würden. Viele Versicherer bieten deshalb an, die Wohngebäudeversicherung schon bei Baubeginn abzuschließen und den Bau mitzuversichern, oft während der Bauphase bis zu einem Jahr sogar kostenlos. Bedingung: Es folgt ein mehrjähriger Vertrag.
Wie eine Kaskoversicherung für das Auto deckt die Bauleistungsversicherung Risiken ab, die dem Bauherrn drohen. Dazu gehören Schäden durch Sturm, Regen, Hochwasser oder Vandalismus ebenso wie die Folgekosten durch Material- oder Konstruktionsfehler oder Mängel bei der Bauausführung. Auch Mehrkosten durch den Konkurs des Bauträgers gehören dazu. Die Versicherung wird dann versuchen, ihre Zahlungen von den Schadensverursachern erstattet zu bekommen. Hier ermittelte die Stiftung Warentest eine Preisspanne für die Einmalprämien von 250 bis rund 900 Euro bei vergleichbaren Leistungen, ebenfalls für eine Bausumme von 250.000,- Euro. Die Versicherungsangebote unterscheiden sich unter anderem in der Laufzeit. Meistens ist sie fest begrenzt auf ein oder zwei Jahre, die teuerste Versicherung bot dagegen eine unbegrenzte Laufzeit bis zur Fertigstellung.
| Bauhelfer-Unfallversicherung |
Helfer sind automatisch bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfallfolgen versichert. Bei Berufshandwerkern kümmert sich deren Arbeitgeber um diesen Versicherungsschutz, bei privaten Helfern ist der Bauherr verantwortlich. Er muß sein Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft anmelden, bevor die privaten Helfer mit der Arbeit beginnen und die Zahl der geleisteten Stunden mit der Berufsgenossenschaft nachträglich abrechnen. In Niedersachsen beträgt die Prämie dafür derzeit 1,64 Euro pro geleistete Arbeitsstunde. Die Helfer sind auch versichert, wenn der Bauherr die Meldung vergißt, er riskiert dann jedoch die Zahlung eines Bußgeldes. Der Bauherr kann sich selbst im Gegensatz zu den Bauhelfern nur mit einer privaten Unfallversicherung schützen, die Bauhelfer-Unfallversicherung greift für ihn nicht.
Wer arbeitslos wird oder wegen Krankheit seine Kreditraten nicht mehr bezahlen kann, muss deshalb nicht das Haus oder die Wohnung verlieren. Eine Restschuldversicherung schützt vor den finanziellen Folgen. Die gleiche Aufgabe übernimmt auch eine Immobilienkreditversicherung. Um Geld zu sparen, empfehlen Finanzexperten, nur den Teil der Kreditraten zu versichern, der durch das niedrigere Arbeitslosengeld gefährdet ist. Eine Risikolebensversicherung kann den Kredit gegen den Todesfall des Hauptverdieners absichern, aber nicht gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Gegen den Konkurs des Bauträgers kann sich der Bauherr nicht wirklich schützen. „Finanztest"-Fachredakteur Jörg Saar empfiehlt jedoch, vor der Vertragsunterschrift Informationen über die Bonität des Unternehmens einzuholen. Außerdem sollte der Betrieb eine Bankbürgschaft für den Fall des Konkurses vorlegen. Helfen kann im Falle des Falles auch eine Freistellungserklärung von der Bank des Unternehmens. Sie erklärt darin, wahlweise die bereits bezahlten Summen an den Käufer zurückzuzahlen oder die Immobilie direkt auf den Käufer umzuschreiben.
| Bauherren-Haftpflichtversicherung |
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den finanziellen Folgen von Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Das können Passanten sein, die von einem herabfallenden Stein getroffen werden, Nachbarhäuser, auf die ein Kran kippt, oder spielende Kinder, die eine unfertige Kellertreppe herunterfallen. Damit die schlimmsten denkbaren Schäden komplett abgedeckt sind, sollte die Versicherungssumme drei Millionen Euro betragen. Für Projekte mit einer Bausumme von 250.000,- Euro hat die Stiftung Warentest eine Preisspanne von 100 bis 300 Euro ermittelt. Preisunterschiede erklären sich teilweise durch die unterschiedlichen Höchstlaufzeiten. Die Versicherungsprämie wird dabei in einer Summe bezahlt. Mitunter gibt es deutliche Rabatte für Fertighausbaustellen, hier beginnen die Prämien bei 35 Euro. Für Eigenleistungen werden wegen des höheren Unfallrisikos dagegen oft Aufschläge fällig. Die Privathaftpflicht deckt meistens nur kleine Bauvorhaben mit ab und reicht für einen Hausbau nicht aus.
Ralf C. Kohlrausch, (HAZ/Nr.83/2008)
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