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Schwermetalle in Farben und ihre Giftigkeit

Dieser Text ist vom VSLF1) herausgegeben und macht Akzent auf die Druckfarben.
Doch dessen Fachinformationen und Aussagen gelten natürlich nicht nur für die Druckfarben, sondern allgemein
für alle Farbarten und Baumaterialien. Textergänzungen: Dipl.Ing. Andreas Laukart.



1 Einleitung

Bei Diskussionen über Umweltschutz ist häufig von "ungiftigen, schwermetallfreien" Farben die Rede. Von Druckereien und Druckfarbenherstellern wird daher immer öfter gefordert, dass sie die Schwermetallfreiheit ihrer Produkte garantieren.

Der Begriff "schwermetallfrei" scheint einen einfachen und klaren Sachverhalt auszudrücken. Trotzdem ist er häufig Anlass für Missverständnisse und längere Auseinandersetzungen zwischen Druckfarbenherstellern, Druckereien und deren Kunden.

Oft stößt beispielsweise die Feststellung eines Druckfarbenherstellers auf Unglauben, es könne prinzipiell überhaupt keine schwermetallfreien Druckfarben geben. Angaben über technisch unvermeidbare Schwermetall-Konzentrationen, gesetzlich festgelegte Grenzwerte und ähnliches werden mit Zweifel und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Zuweilen wird sogar unterstellt, der Druckfarbenhersteller wolle nur davon ablenken, dass er nicht willens oder fähig sei, schwermetallfreie Farben zu produzieren.

Der VSLF möchte in dieser Informationsschrift zeigen, dass solche Auffassungen falsch sind. Das Problem der Schwermetalle in Druckfarben ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint, und es gibt gute Gründe, weshalb ein Druckfarbenhersteller nicht kurz und klar die Schwermetallfreiheit seiner Farben garantieren kann.

Eine Druckerei ist häufig in einer schwierigen Lage. Ihre Kunden verlangen eine umfassende Garantie, dass die Druckerzeugnisse schwermetallfrei sind, aber ihre Farblieferanten können für die Druckfarben keine entsprechende Garantie abgeben. Bei der Lösung dieses Problems sind Informationen über grundlegende Eigenschaften und die technische Verwendung von Schwermetallen nützlich. Sie können helfen, Missverständnisse zu vermeiden, die erfahrungsgemäß durch fehlende Sachkenntnis und widersprüchliche Angaben verschiedener Quellen entstehen. Die vorliegende Informationsschrift soll beitragen, folgende Ziele zu erreichen:

- Sie soll den Standpunkt des Druckfarbenherstellers verständlich machen und die Gründe erläutern, warum eine Garantie der völligen Schwermetallfreiheit von Druckfarben nicht möglich ist.
- Sie soll der Druckerei eine Argumentationshilfe für die Gespräche mit ihren Kunden zur Verfügung stellen.
- Sie soll allgemein bei einer realistischen und kritischen Beurteilung der teilweise sehr widersprüchlichen Aussagen über die Gefährlichkeit von Schwermetallen helfen, die von den verschiedensten Interessengruppen in Umlauf gebracht werden.

2 Was sind Schwermetalle?

Die Metalle gehören zu den chemischen Elementen, d.h. sie sind keine Verbindungen, sondern Grundstoffe, die sich mit chemischen Mitteln nicht weiter zerlegen lassen. Etwas willkürlich werden die Metalle anhand ihrer Dichte eingeteilt in Leichtmetalle und Schwermetalle2). Leichtmetalle haben eine Dichte unter 5 g/cm3, Schwermetalle über 5 g/cm3.

Es gibt 15 Leichtmetalle, darunter so bekannte wie Aluminium, Magnesium, Titan, Natrium, Kalium, Calcium und Barium.
Die Zahl der Schwermetalle ist weitaus höher. Dazu gehören die unterschiedlichsten Vertreter: vom harmlosen Eisen bis zum giftigen Arsen und Plutonium, von billigen Gebrauchsmetallen wie Blei, Chrom, Zink, Zinn und Nickel bis zu den teuren Edelmetallen Gold, Silber und Platin, vom flüssigen Quecksilber bis zum extrem hochschmelzenden Wolfram usw.
Wenn man also ohne zu unterscheiden von „den Schwermetallen“ spricht, dann macht man häufig zu allgemeine Aussagen, die zumindest für einen Teil der Schwermetalle nicht zutreffen.

Die Schwermetalle und ihre Verbindungen sind natürlichen Ursprungs, abgesehen von wenigen Ausnahmen, die in minimalen Mengen bei Kernreaktionen erzeugt werden. Sie kommen in der Erde, im Gestein, im Wasser und in Lebewesen vor. Meistens treten sie in Form ihrer Verbindungen auf (z.B. Eisenerz oder gelöste Salze im Meerwasser), manchmal auch rein (Gold). Alle chemischen Substanzen in der Natur streben danach, sich so weit wie möglich zu verteilen, zu vermischen und auszubreiten. Deshalb sind auch die Schwermetalle allgegenwärtig, so daß es in der Natur auch vor der industriellen Entwicklung des Menschen niemals irgendwo „schwermetallfreie“ Stellen gegeben hat. In einem willkürlich herausgegriffenen, vom Menschen nicht beeinflußten Stück Erde könnte man sämtliche Schwermetalle nachweisen, manche in hohen, manche nur in extrem geringen Konzentrationen. Gleiches gilt auch für den menschlichen Körper (zumindest solange sich der Mensch noch von den schwermetallhaltigen Naturprodukten und nicht von ultrahoch gereinigten Chemikalien ernährt...).

3 Sind alle Schwermetalle giftig?

Nein! Sicher würde niemand behaupten, daß Eisen giftig ist. Auch die meisten Gegenstände des täglichen Lebens wie Geldmünzen, rostfreies Besteck, Werkzeug aus Chrom-Vanadium-Stahl, Kupfer- und Zinkblech usw. würde man aus Erfahrung eher als „ungiftig“ bezeichnen. Es gibt sogar Schwermetalle, die der menschliche Körper unbedingt zum Leben benötigt, beispielsweise enthält der rote Blutfarbstoff (Hämoglobin) Eisen, und das Vitamin B12 enthält Kobalt. Auch andere Schwermetalle sind in geringen Konzentrationen als so genannte Spurenelemente unersetzlich für die Gesundheit, beispielsweise Zink, Mangan, Kupfer, Chrom (!) und Molybdän.
Andererseits gibt es natürlich Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber, die wegen ihrer starken Giftwirkung verrufen sind und schwere Umweltschäden verursacht haben. Ihr Gebrauch ist gesetzlich streng geregelt.

4 Wann ist ein Schwermetall giftig?

Ob eine chemische Substanz giftig ist oder nicht, wird durch die folgenden Faktoren bestimmt:

Die chemische Form.
Entscheidend für die Giftwirkung einer Substanz ist es, in welcher chemischen Form sie vorliegt. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Verbindung von Chlor und Natrium. Reines Chlor (Cl) ist ein grünliches, ätzendes, hochgiftiges Gas. Reines Natrium (Na) ist ein sehr gefährliches Leichtmetall, das bei Kontakt mit Wasser von selbst zu brennen beginnt. Die chemische Verbindung aus Chlor und Natrium dagegen ist nichts anderes als normales Kochsalz (Natriumchlorid, NaCl). Es gibt sogar Fälle, in denen zwei verschiedene Verbindungen aus denselben Komponenten giftig oder ungiftig sein können, je nachdem, in welchem Verhältnis die beiden Komponenten vorliegen: Die Kunststoffbänder in den Tonband-Kassetten sind mit unschädlichem Chromdioxid (CrO2, 4-wertiges Chrom) beschichtet. Ebenfalls ungiftig ist das Pigment Chromoxidgrün (Cr2O3, 3-wertiges Chrom), während Chromtrioxid (CrO3, 6-wertiges Chrom) eine sehr giftige und aggressive Verbindung ist.
Wie kommen solche Unterschiede in der Giftwirkung zustande? Um giftig zu wirken, muss eine Substanz in den Körper eindringen und dort reagieren können. Wenn es eine feste und keine flüssige oder gasförmige Substanz ist, dann muss sie zumindest geringfügig wasser- oder fettlöslich sein, denn die meisten festen Substanzen sind nur in gelöster Form ausreichend reaktionsfähig. Ein Beispiel dafür ist das Leichtmetall Barium: Die meisten seiner chemischen Verbindungen sind wasserlöslich und in Giftklasse 2 oder 3 eingestuft. Das unlösliche Bariumsulfat dagegen ist giftklassefrei und wird als Röntgenkontrastmittel sogar eingenommen. Auch das oben erwähnte Pigment Chromoxidgrün Cr2O3 ist in Wasser unlöslich, ebenso in Säuren, Laugen und allen Körperflüssigkeiten wie z.B. Magensäure. Wegen dieser Unlöslichkeit verhält es sich auch in Mülldeponien grundwasserneutral. Ein weiteres Beispiel dafür, wie man die Reaktionsmöglichkeiten und damit die Giftigkeit einer Substanz verändern kann, ist die so genannte Komplexierung. Dabei wird ein Metallatom fest von organischen Molekülen umschlossen, so dass es wie in einem Käfig nach allen Seiten abgeschirmt wird und seine normalen Reaktionen nicht mehr ausführen kann. Eine bekannte und sehr häufig verwendete Metallkomplex-Verbindung ist das blaue Pigment Kupferphthalocyanin. Substanzen, die im menschlichen Körper nicht reagieren können und unverändert wieder ausgeschieden werden, bezeichnet man als „nicht bioverfügbar“.

Wenn von Schwermetallen in Druckfarben die Rede ist, dann sind normalerweise immer ihre Verbindungen gemeint. Die einzige Ausnahme sind die „Gold-Metallic“-Farben, die tatsächlich Schwermetalle in nicht chemisch gebundener, metallischer Form enthalten (siehe auch Abschnitt 5).

Die Konzentration.
Schon Paracelsus (1493-1541) erkannte:

„Was ist das nit gifft ist?
Alle ding sind gifft und nichts ohn gifft.
Allein die dosis macht, das ein ding kein gifft ist.“


Das bedeutet, dass die Giftigkeit einer Substanz von ihrer Konzentration abhängt. Selbst starke Gifte sind in sehr geringer Konzentration unschädlich, manchmal sogar gesundheitsfördernd, wie beispielsweise Arsen-Verbindungen, die in minimaler Dosis das Wachstum steigern. Dagegen können ungiftige Stoffe wie Kochsalz oder Vitamin A in stark überhöhter Konzentration giftig oder sogar tödlich sein. Man kann also eigentlich ein Schwermetall nicht als giftig oder ungiftig bezeichnen, sondern es ist lediglich stärker oder schwächer giftig als eine Vergleichssubstanz. Als Maß für die Giftigkeit einer Substanz dient die tödliche Dosis (LD, letale Dosis).

Allgemein formulierte Aussagen wie „das Schwermetall X ist giftig und folglich zu verbieten“ sind also oftmals unberechtigt und irreführend, wenn keine zusätzlichen Angaben über seine chemische Form und seine Konzentration gemacht werden.

5 Wie kommen Schwermetalle in die Farbe?

Es gibt hier zwei Möglichkeiten, die man klar unterscheiden muss:

Die Schwermetalle sind Bestandteil der Rezeptur und werden absichtlich zugesetzt.

Man bezeichnet sie auch als "konstitutionelle Bestandteile" der Rezeptur. Hier kommen vor allem anorganische Pigmente in Frage: Bleiweiß, Arsengelb, Antimonorange, Cadmiumrot, Chromgelb, Chromoxidgrün, Molybdatorange, Zinnober usw. Sie waren zum Teil schon im Mittelalter in Malerfarben enthalten, und viele von ihnen findet man in der Natur als schön kristallisierte Mineralien. Die genannten Pigmente werden seit Jahrzehnten nicht mehr in Druckfarben verwendet, mit Ausnahme von Chromgelb und Molybdatorange, die einen hohen Gehalt an Blei, Chrom und Molybdän besitzen. Damit hergestellte Druckfarben müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Der Verband der europäischen Druckfarbenhersteller (CEPE) bemüht sich darum, diese letzten, mengenmäßig sehr geringen Ausnahmen, ebenfalls aus der Druckfarbenherstellung zu verbannen.
Auch manche Additive enthalten Schwermetalle, z.B. kobalthaltige Trockenstoffe (Sikkative), zirkonhaltige Haftungsverbesserer und zinnhaltige Biozide (Schädlingsbekämpfung). Um spezielle Eigenschaften zu erzielen, müssen sie manchen Farben zugefügt werden, aber in sehr viel geringeren Mengen als die Pigmente. Ein Sonderfall sind die "Gold-Metallic"-Farben. Sie enthalten meistens Kupfer und Zink in Form von kleinsten Bronzeplättchen und können schon deshalb niemals schwermetallfrei sein.

Die Schwermetalle sind als Spuren bereits in den Rohstoffen enthalten.
Alle Rohstoffe für Druckfarben werden über mehr oder weniger komplizierte Reinigungsverfahren oder chemische Reaktionen letztendlich aus Naturprodukten hergestellt (Naturharze, Holz, Erdöl, Erz, Wasser usw.). Wegen der Allgegenwärtigkeit von Schwermetallen in der Natur (s. Abschnitt 2) enthalten also auch die Rohstoffe und damit die Druckfarben Schwermetallspuren. Für technische Großprodukte wie Druckfarbenrohstoffe ist eine Reinigung bis zur absoluten Schwermetallfreiheit technisch und finanziell ausgeschlossen. Beispielsweise werden schon bei der Herstellung und beim Transport in Metallbehältern immer Spuren von Schwermetallen an die Produkte abgegeben. Die reinsten technisch hergestellten Produkte sind wahrscheinlich die Halbleiter in der Elektronik. Auch sie enthalten noch deutlich messbare Spuren von Fremdatomen, trotz der extremen Reinigungsverfahren, für die Milliarden Franken aufgewendet werden müssen.

6 Was bedeutet „schwermetallfrei“?

Nach den Angaben im letzten Abschnitt ist klar, dass niemand eine absolut schwermetallfreie Farbe herstellen kann. Wenn man trotzdem nicht darauf verzichten will, den Begriff "schwermetallfrei" weiterhin in der Praxis zu benutzen, dann muss man versuchen, ihn anders zu definieren. Anscheinend ist dabei bisher keine Einigkeit erreicht worden, denn man stößt auf die unterschiedlichsten Varianten von angewendeten oder vorgeschlagenen Definitionen.

Nachfolgend einige Beispiele für mögliche Definitionen einer "schwermetallfreien" Druckfarbe:

+ Sie ist absolut frei von allen Schwermetallen, und natürlich auch von deren Verbindungen. Diese "fundamentalistische" Definition ist nicht in die Praxis umsetzbar und auch nicht sinnvoll.

+ Ihr Gehalt an Schwermetallen ist nicht nachweisbar
, er liegt unterhalb der Nachweisgrenze der Analysemethode. In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die Präzision der Analysegeräte so extrem schnell gesteigert und damit die Nachweisgrenze der Schwermetalle soweit verkleinert, dass heute schon ein Atom davon unter Milliarden von anderen Atomen nachgewiesen werden kann. Ob eine Druckfarbe schwermetallfrei ist oder nicht, würde nach dieser Definition davon abhängen, ob man ein neues oder ein älteres Modell des Analysegeräts besitzt. Beim heutigen Stand der Analysetechnik sind schwermetallfreie Druckfarben entsprechend dieser Definition nicht herstellbar.

+ Laut Rezeptur werden bei ihrer Herstellung keine 'giftigen" schwermetallhaltigen Rohstoffe eingesetzt
, wie z.B. Chromgelb. Dabei werden die "ungiftigen" Schwermetalle in der Rezeptur und die unvermeidlichen Spurengehalte aller anderen Schwermetalle völlig außer Acht gelassen.

+ Ihre Schwermetallgehalte sind geringer als die vom Gesetzgeber zugelassenen Höchstwerte.
Diese Definition scheint am sinnvollsten praktizierbar und am wenigsten verwirrend zu sein, sofern man genau angibt, auf welche Normen und Vorschriften man sich dabei bezieht. Mit dem ursprünglichen Sinn des Begriffs "frei von ..." hat diese Definition allerdings nicht mehr viel zu tun.
Insgesamt trägt der Begriff "schwermetallfrei" eher zur Verwirrung als zur Klärung bei, besonders dann, wenn er pauschal auf alle Schwermetalle angewendet wird.

Der VSLF empfiehlt deshalb, ihn ganz zu vermeiden! Besonders kritisch zu betrachten ist die Verwendung des Begriffs "schwermetallfrei" als Werbung. Ohne ergänzende Informationen wird damit keine nachprüfbare Aussage über eine Druckfarbe gemacht. Eine solche Werbung grenzt also an unlauteren Wettbewerb. Ein seriöser Druckfarbenhersteller sollte darauf verzichten.

7 Was kann ein Farbenhersteller garantieren?


Eine generelle Garantie der absoluten Schwermetallfreiheit ist schon wegen der überall vorhandenen Schwermetallspuren nicht möglich, also auch dann nicht, wenn in der Rezeptur keine Pigmente oder Additive eingesetzt werden, deren Hauptbestandteile Schwermetalle sind. Eine solche Garantie wäre aus wissenschaftlicher und juristischer Sicht höchst anfechtbar.

Ein Druckfarbenhersteller kann nur garantieren, dass bestimmte Grenzwerte der Schwermetall-Konzentrationen in seinen Farben nicht überschritten werden!

Diese Grenzwerte müssen gleich oder kleiner sein als die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Schwermetall-Konzentrationen unterhalb dieser Grenzwerte gelten nach allen bisherigen Untersuchungen als unschädlich für die menschliche Gesundheit. Natürlich können solche Garantien nicht pauschal für alle Schwermetalle abgegeben werden, sondern nur einzeln für diejenigen, bei denen die Grenzwert-Angaben der Rohstoff-Lieferanten vorliegen oder eigene, für die meist sehr kostspielige Analysen durchgeführt wurden. In manchen Fällen müssen noch die verschiedenen Formen der Schwermetalle unterschieden werden (s. Abschnitt 4). Beispiel: "Chrom (VI)" bedeutet, dass von den Verbindungen des Chroms nur die mit 6-wertigem Chrom gemeint sind.

Um Missverständnisse zu verhindern, gibt es für den Kunden des Druckfarbenherstellers zwei Möglichkeiten:

- Er gibt die Schwermetalle einzeln an, für die er die Garantie benötigt, dass ihre Konzentrationen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
- Er gibt die für ihn geltenden Normen und Vorschriften an, deren Einhaltung der Druckfarbenhersteller garantieren soll.

8 Welche Schwermetalle sollten überwacht werden?

Sicher ist es nicht sinnvoll, für relativ ungiftige Schwermetalle strenge Grenzwerte zu fordern. Beispielsweise ist Zinkoxyd so harmlos, dass sogar die Zulassung für den direkten Lebensmittelkontakt vorgeschlagen wird. Es ist aber ebenfalls nicht sinnvoll, ein giftiges Schwermetall besonders zu reglementieren, wenn es in einer Druckfarbe ohnehin niemals eine gesundheitsschädliche Konzentration erreichen kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn es in den Vorprodukten der Farbe nie in gesundheitsschädlichen Konzentrationen auftritt, und wenn es sich weder bei der Herstellung der Farbe noch im menschlichen Körper anreichern kann.

Im Gegensatz dazu sollten Schwermetalle überwacht werden, wenn sie selbst oder ihre chemischen Verbindungen eine Kombination der folgenden Eigenschaften besitzen:

- Sie liegen in bioverfügbarer Form vor und wirken schon in außergewöhnlich geringer Konzentration giftig.
- Bei häufiger Aufnahme kleinster Mengen reichern sie sich im menschlichen Körper an und erzeugen chronische Gesundheitsschäden.
- Sie sind relativ leicht flüchtig und wasserlöslich, so dass sie sich beispielsweise über die Abluft von Müllverbrennungsanlagen oder das Sickerwasser aus Mülldeponien leicht ausbreiten und in der Umwelt anreichern können.
- Sie werden technisch genutzt, so dass ihre Konzentrationen in den betreffenden Produkten (z.B. Pigmenten) weit höher sein können als ihre durchschnittlichen Konzentrationen in der unbelasteten Natur (Boden, Wasser, Luft, Lebewesen).

Schwermetalle mit diesen potenziell gefährlichen Eigenschaften werden als „umweltrelevant“ bezeichnet. Die mit Abstand wichtigsten davon sind:

Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Blei (Pb)
Chrom (Cr) in seiner 6-wertigen Form, Cr (VI)


In den USA haben die Environmental Protection Agency (EPA, die Umweltschutz Organisation) und die Coalition of Northeastern Governors (CONEG) ein Gesetz eingebracht, wonach die Summe der Schwermetall-Konzentrationen von Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom (VI) nicht größer als 100 ppm sein darf (ppm = ‚parts per million’). Der VSLF empfiehlt, diesen Wert zu übernehmen, falls keine anderen Bestimmungen angewendet werden müssen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist er international akzeptiert, und seine Garantierung ist seit langem tägliche Praxis zwischen Druckfarbenherstellern und ihren Kunden.
Für spezielle Gegenstände gibt es eigene Vorschriften, beispielsweise die Europäische Norm 71, Teil 3 (EN71) für Kinderspielzeug, an dem gekaut und gelutscht wird. Wenn solche Gegenstände bedruckt werden, müssen die Druckfarben natürlich ebenfalls diesen Vorschriften entsprechen.

9 Ergänzende Angaben zu einzelnen Metallen

Aluminium: Vor allem in Füllstoffen. Keine Beschränkung in Farben.

Barium: Dürfen nicht in Farben für Spielzeug und Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Bariumhaltige Pigmente sind in der Schweiz als giftklassefrei eingestuft, in der EU nicht klassifiziert.

Blei
: In den Pigmenten Chromgelb und Molybdatorange enthalten. Diese Pigmente werden heute nur selten eingesetzt. In Deutschland darf das Bleiweiß mit der gehnemigung der Behörde für Denkmalpflege eingesetzt werden.

Chrom
: In den Pigmenten Chromgelb, Chromrot (Bleichromat, dem Chromgelb nahestehend, hat jedoch andere Korngröße) und Chromgrün. 6-Wertige Chromverbindungen können Hautreizungen und Allergien auslösen und sind bei zu hoher Dosis giftig.

Eisen
: In reiner Form kommt in der Natur nicht vor. Bei roten und braunen Eisenoxid-Pigmenten vorkommend. Als Eisenzyanverbindung in Pariser-, Berliner-, Preusenblau und Miloriblau. Keine Beschränkung in Druckfarben.

Kobalt
: Als Bestandteil von Trockenstoffen (Sikkativen) in Offsetfarben. Keine speziellen Beschränkungen in Druckfarben, könen jedoch bei entsprechender Hautempindlichkeit Allergien auslösen.

Kupfer
: Bestandteil der wichtigsten Blaupigmente (Kupferphthalocyanine). Schwierig zu ersetzen. Außerdem legiert mit Zink in Bronzepigmenten für „Gold-Metallic“-Farben.

Mangan
: In Trockenstoffen (Sikkativen) und verschiedenen Pigmenten. Keine Beschränkung in Druckfarben.

Molybdän
: In verschiedenen Pigmenten. Keine Beschränkung in Druckfarben.

Titan
: Als Titanoxid (in Rutil- oder Anatas-Form) in Weißpigmenten. Keine Beschränkung in Druckfarben.

Wismut
: als Metallpulver für Herstellung von Weißpigmenten verwendbar und früher bekannt als Wismut-Malerei.

Wolfram
: In verschiedenen Pigmenten. Keine Beschränkung in Druckfarben.

Zink
: Legiert mit Kupfer in Bronzepigmenten für „Gold-Metallic“-Farben. Auch in Zinksulfid-, Zinkoxid-Pigmenten und verschiedenen Additiven.

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1) Verband Schweizerischer Lack- und Farbenfabrikanten

2) Die folgende Einteilung stammt aus: A. F. Holleman und E. Wiberg, Lehrbuch der anorganischen Chemie, Verlag W. de Gruyter, Berlin, 81.-90. Aufl., 1976. Das Fachbuch „Metalle“ von K. Winnacker und A. Küchler setzt die Grenze bei 4.6 g/cm3. Offensichtlich wird die Definition der Schwermetalle nicht einheitlich gehandhabt.


Literatur:

H. Endriss, K. Mähner u. A. Schmid: „Brauchen wir ‚schwermetallfreie’ Farbmittel?“, in „FARBE&LACK“ 100, 9/1994, S. 793.
H. Endriss u. M. Haid: „Kunststoffe schwermetallfrei einfärben?“ in Kunststoffe 82 (1992) 9, S. 771.
E. Merian: Metalle in der Umwelt, Verlag Chemie, Weinheim 1984.
H. J. Fiedler u. H. J. Rösler: Spurenelemente in der Umwelt, Enke, Stuttgart 1988.


arwela 2006