Schwermetalle in Farben und ihre Giftigkeit
Dieser Text ist vom VSLF1)
herausgegeben und macht Akzent auf die Druckfarben.
Doch dessen Fachinformationen und Aussagen gelten natürlich nicht nur
für die Druckfarben, sondern allgemein für
alle Farbarten und Baumaterialien. Textergänzungen: Dipl.Ing. Andreas Laukart.
1 Einleitung
Bei Diskussionen über Umweltschutz ist häufig von
"ungiftigen, schwermetallfreien" Farben die Rede. Von Druckereien und
Druckfarbenherstellern wird daher immer öfter gefordert, dass
sie die Schwermetallfreiheit ihrer Produkte garantieren.
Der Begriff "schwermetallfrei" scheint einen einfachen und klaren
Sachverhalt auszudrücken. Trotzdem ist er häufig
Anlass für Missverständnisse und längere
Auseinandersetzungen zwischen Druckfarbenherstellern, Druckereien und
deren Kunden.
Oft stößt beispielsweise die Feststellung eines
Druckfarbenherstellers auf Unglauben, es könne prinzipiell
überhaupt keine schwermetallfreien Druckfarben geben. Angaben
über technisch unvermeidbare Schwermetall-Konzentrationen,
gesetzlich festgelegte Grenzwerte und ähnliches werden mit
Zweifel und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Zuweilen wird
sogar unterstellt, der Druckfarbenhersteller wolle nur davon ablenken,
dass er nicht willens oder fähig sei, schwermetallfreie Farben
zu produzieren.
Der VSLF möchte in dieser Informationsschrift zeigen, dass
solche Auffassungen falsch sind. Das Problem der Schwermetalle in
Druckfarben
ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint, und es gibt
gute Gründe, weshalb ein Druckfarbenhersteller nicht kurz und
klar die Schwermetallfreiheit seiner Farben garantieren kann.
Eine Druckerei ist häufig in einer schwierigen Lage. Ihre
Kunden verlangen eine umfassende Garantie, dass die Druckerzeugnisse
schwermetallfrei sind, aber ihre Farblieferanten können
für
die Druckfarben keine entsprechende Garantie abgeben. Bei der
Lösung dieses Problems sind Informationen über
grundlegende Eigenschaften und die technische Verwendung von
Schwermetallen
nützlich. Sie können helfen,
Missverständnisse zu
vermeiden, die erfahrungsgemäß durch fehlende
Sachkenntnis und widersprüchliche Angaben verschiedener Quellen entstehen.
Die vorliegende Informationsschrift soll beitragen, folgende Ziele zu
erreichen:
- Sie soll den Standpunkt des Druckfarbenherstellers
verständlich machen und die Gründe
erläutern, warum eine Garantie
der völligen Schwermetallfreiheit von Druckfarben nicht
möglich ist.
- Sie soll der Druckerei eine Argumentationshilfe für die
Gespräche mit ihren Kunden zur Verfügung stellen.
- Sie soll allgemein bei einer realistischen und kritischen Beurteilung
der teilweise sehr widersprüchlichen Aussagen über
die Gefährlichkeit von Schwermetallen helfen, die von den
verschiedensten Interessengruppen in Umlauf gebracht werden.
2 Was sind Schwermetalle?
Die Metalle gehören zu den chemischen Elementen, d.h. sie sind
keine Verbindungen, sondern Grundstoffe, die sich mit chemischen
Mitteln nicht weiter zerlegen lassen. Etwas willkürlich werden
die Metalle anhand ihrer Dichte eingeteilt in Leichtmetalle und
Schwermetalle2). Leichtmetalle haben eine Dichte unter 5 g/cm3,
Schwermetalle über 5 g/cm3.
Es gibt 15 Leichtmetalle, darunter
so bekannte wie Aluminium, Magnesium, Titan, Natrium, Kalium, Calcium
und Barium.
Die Zahl der Schwermetalle ist weitaus höher. Dazu
gehören die unterschiedlichsten Vertreter: vom harmlosen Eisen
bis zum giftigen Arsen und Plutonium, von billigen Gebrauchsmetallen
wie
Blei, Chrom, Zink, Zinn und Nickel bis zu den teuren Edelmetallen Gold,
Silber und Platin, vom flüssigen Quecksilber bis zum extrem
hochschmelzenden Wolfram usw.
Wenn man also ohne zu unterscheiden von
„den Schwermetallen“ spricht, dann macht man
häufig zu allgemeine Aussagen, die zumindest für
einen Teil der
Schwermetalle nicht zutreffen.
Die Schwermetalle und ihre Verbindungen sind natürlichen
Ursprungs, abgesehen von wenigen Ausnahmen, die in minimalen Mengen bei
Kernreaktionen erzeugt werden. Sie kommen in der Erde, im Gestein, im
Wasser und in Lebewesen vor. Meistens treten sie in Form ihrer
Verbindungen auf (z.B. Eisenerz oder gelöste Salze im
Meerwasser), manchmal auch rein (Gold). Alle chemischen Substanzen in
der Natur streben danach, sich so weit wie möglich zu verteilen, zu
vermischen und auszubreiten. Deshalb sind auch die Schwermetalle
allgegenwärtig, so daß es in der Natur auch vor der
industriellen Entwicklung des Menschen niemals irgendwo
„schwermetallfreie“ Stellen gegeben hat. In einem
willkürlich herausgegriffenen, vom Menschen
nicht beeinflußten Stück Erde könnte man sämtliche
Schwermetalle nachweisen, manche in hohen, manche nur in extrem geringen
Konzentrationen. Gleiches gilt auch für den menschlichen
Körper (zumindest solange sich der Mensch noch von den
schwermetallhaltigen Naturprodukten und nicht von ultrahoch gereinigten
Chemikalien ernährt...).
3 Sind alle Schwermetalle giftig?
Nein! Sicher würde niemand behaupten, daß Eisen
giftig ist. Auch die meisten Gegenstände des
täglichen Lebens
wie Geldmünzen, rostfreies Besteck, Werkzeug aus
Chrom-Vanadium-Stahl,
Kupfer- und Zinkblech usw. würde man aus Erfahrung eher als
„ungiftig“ bezeichnen. Es gibt sogar Schwermetalle,
die der menschliche Körper unbedingt zum Leben
benötigt,
beispielsweise enthält der rote Blutfarbstoff
(Hämoglobin) Eisen, und das Vitamin B12 enthält
Kobalt. Auch andere
Schwermetalle sind in geringen Konzentrationen als so genannte
Spurenelemente unersetzlich für die Gesundheit, beispielsweise
Zink, Mangan, Kupfer, Chrom (!) und Molybdän.
Andererseits gibt es natürlich Schwermetalle wie Blei, Cadmium
und Quecksilber, die wegen ihrer starken Giftwirkung verrufen sind und
schwere Umweltschäden verursacht haben. Ihr Gebrauch ist
gesetzlich streng geregelt.
4 Wann ist ein Schwermetall giftig?
Ob eine chemische Substanz giftig ist oder nicht, wird durch die
folgenden Faktoren bestimmt:
Die chemische Form.
Entscheidend für die Giftwirkung einer Substanz ist es, in
welcher chemischen Form sie vorliegt. Ein bekanntes Beispiel
dafür ist
die Verbindung von Chlor und Natrium. Reines Chlor (Cl) ist ein
grünliches, ätzendes, hochgiftiges Gas. Reines
Natrium (Na) ist ein sehr gefährliches Leichtmetall, das bei
Kontakt mit
Wasser von selbst zu brennen beginnt. Die chemische Verbindung aus
Chlor und
Natrium dagegen ist nichts anderes als normales Kochsalz
(Natriumchlorid, NaCl). Es gibt sogar Fälle, in denen zwei
verschiedene Verbindungen aus denselben Komponenten giftig oder
ungiftig sein können, je nachdem, in welchem
Verhältnis die beiden Komponenten vorliegen: Die
Kunststoffbänder in den
Tonband-Kassetten sind mit unschädlichem Chromdioxid (CrO2,
4-wertiges Chrom) beschichtet. Ebenfalls ungiftig ist das Pigment
Chromoxidgrün (Cr2O3, 3-wertiges Chrom), während
Chromtrioxid (CrO3, 6-wertiges Chrom) eine sehr giftige und aggressive
Verbindung
ist.
Wie kommen solche Unterschiede in der Giftwirkung zustande? Um giftig
zu wirken, muss eine Substanz in den Körper eindringen und
dort reagieren können. Wenn es eine feste und keine
flüssige oder gasförmige Substanz ist, dann muss sie
zumindest geringfügig wasser- oder fettlöslich sein,
denn die meisten festen
Substanzen sind nur in gelöster Form ausreichend
reaktionsfähig.
Ein Beispiel dafür ist das Leichtmetall Barium: Die meisten
seiner
chemischen Verbindungen sind wasserlöslich und in Giftklasse 2
oder 3 eingestuft. Das unlösliche Bariumsulfat dagegen ist
giftklassefrei und wird als Röntgenkontrastmittel sogar
eingenommen. Auch das oben erwähnte Pigment
Chromoxidgrün Cr2O3 ist in Wasser unlöslich, ebenso
in Säuren,
Laugen und allen Körperflüssigkeiten wie z.B.
Magensäure. Wegen dieser Unlöslichkeit
verhält es sich auch in
Mülldeponien grundwasserneutral. Ein weiteres Beispiel
dafür, wie man die Reaktionsmöglichkeiten und damit
die Giftigkeit
einer Substanz verändern kann, ist die so genannte
Komplexierung.
Dabei wird ein Metallatom fest von organischen Molekülen
umschlossen, so dass es wie in einem Käfig nach allen Seiten
abgeschirmt wird
und seine normalen Reaktionen nicht mehr ausführen kann. Eine
bekannte und sehr häufig verwendete Metallkomplex-Verbindung
ist das
blaue Pigment Kupferphthalocyanin. Substanzen, die im menschlichen
Körper nicht reagieren können und
unverändert wieder
ausgeschieden werden, bezeichnet man als „nicht
bioverfügbar“.
Wenn von Schwermetallen in Druckfarben die Rede ist, dann sind
normalerweise immer ihre Verbindungen gemeint. Die einzige Ausnahme
sind die „Gold-Metallic“-Farben, die
tatsächlich
Schwermetalle in nicht chemisch gebundener, metallischer Form enthalten
(siehe auch Abschnitt 5).
Die Konzentration.
Schon Paracelsus (1493-1541) erkannte:
„Was
ist das nit gifft ist?
Alle ding sind gifft und nichts ohn gifft.
Allein die dosis macht, das ein ding kein gifft ist.“
Das bedeutet, dass die Giftigkeit einer Substanz von ihrer
Konzentration abhängt. Selbst starke Gifte sind in sehr
geringer Konzentration unschädlich, manchmal sogar
gesundheitsfördernd, wie beispielsweise Arsen-Verbindungen,
die in minimaler Dosis das Wachstum steigern. Dagegen können
ungiftige Stoffe wie Kochsalz oder Vitamin A in stark
überhöhter
Konzentration giftig oder sogar tödlich sein. Man kann also
eigentlich ein Schwermetall nicht als giftig oder ungiftig bezeichnen,
sondern es ist lediglich stärker oder schwächer
giftig als eine Vergleichssubstanz. Als Maß für die
Giftigkeit einer
Substanz dient die tödliche Dosis (LD, letale Dosis).
Allgemein formulierte Aussagen wie „das Schwermetall X ist
giftig und folglich zu verbieten“ sind also oftmals
unberechtigt und irreführend, wenn keine zusätzlichen
Angaben
über seine chemische Form und seine Konzentration gemacht
werden.
5 Wie kommen Schwermetalle in die Farbe?
Es gibt hier zwei Möglichkeiten, die man klar unterscheiden
muss:
Die Schwermetalle sind Bestandteil der Rezeptur und werden
absichtlich zugesetzt.
Man bezeichnet sie auch als "konstitutionelle Bestandteile" der
Rezeptur. Hier kommen vor allem anorganische Pigmente in Frage:
Bleiweiß, Arsengelb, Antimonorange, Cadmiumrot, Chromgelb,
Chromoxidgrün, Molybdatorange, Zinnober usw. Sie waren zum
Teil schon im Mittelalter in Malerfarben enthalten, und viele von ihnen
findet man in der Natur als schön kristallisierte Mineralien.
Die genannten Pigmente werden seit Jahrzehnten nicht mehr in
Druckfarben
verwendet, mit Ausnahme von Chromgelb und Molybdatorange, die einen
hohen Gehalt an Blei, Chrom und Molybdän besitzen. Damit
hergestellte Druckfarben müssen eindeutig gekennzeichnet sein.
Der Verband der europäischen Druckfarbenhersteller (CEPE)
bemüht sich darum, diese letzten,
mengenmäßig sehr geringen
Ausnahmen, ebenfalls aus der Druckfarbenherstellung zu verbannen.
Auch manche Additive enthalten Schwermetalle, z.B. kobalthaltige
Trockenstoffe (Sikkative), zirkonhaltige Haftungsverbesserer und zinnhaltige
Biozide (Schädlingsbekämpfung). Um spezielle
Eigenschaften zu erzielen, müssen sie
manchen Farben zugefügt werden, aber in sehr viel geringeren
Mengen als die Pigmente. Ein Sonderfall sind die
"Gold-Metallic"-Farben. Sie enthalten meistens Kupfer und Zink in Form
von kleinsten Bronzeplättchen und können schon
deshalb niemals schwermetallfrei sein.
Die Schwermetalle sind als Spuren bereits in den Rohstoffen
enthalten.
Alle Rohstoffe für Druckfarben werden über mehr oder
weniger komplizierte Reinigungsverfahren oder chemische Reaktionen
letztendlich
aus Naturprodukten hergestellt (Naturharze, Holz, Erdöl, Erz,
Wasser usw.). Wegen der Allgegenwärtigkeit von Schwermetallen
in der Natur (s. Abschnitt 2) enthalten also auch die Rohstoffe und
damit
die Druckfarben Schwermetallspuren. Für technische
Großprodukte wie Druckfarbenrohstoffe ist eine Reinigung bis
zur absoluten
Schwermetallfreiheit technisch und finanziell ausgeschlossen.
Beispielsweise werden schon bei der Herstellung und beim Transport in
Metallbehältern immer Spuren von Schwermetallen an die
Produkte abgegeben. Die reinsten technisch hergestellten Produkte sind
wahrscheinlich die Halbleiter in der Elektronik. Auch sie enthalten
noch deutlich messbare Spuren von Fremdatomen, trotz der extremen
Reinigungsverfahren, für die Milliarden Franken
aufgewendet werden müssen.
6 Was bedeutet „schwermetallfrei“?
Nach den Angaben im letzten Abschnitt ist klar, dass niemand eine
absolut schwermetallfreie Farbe herstellen kann. Wenn man trotzdem
nicht darauf verzichten will, den Begriff "schwermetallfrei" weiterhin
in der Praxis zu benutzen, dann muss man versuchen, ihn anders zu
definieren. Anscheinend ist dabei bisher keine Einigkeit erreicht
worden, denn man stößt auf die unterschiedlichsten
Varianten
von angewendeten oder vorgeschlagenen Definitionen.
Nachfolgend einige Beispiele für mögliche
Definitionen einer "schwermetallfreien" Druckfarbe:
+ Sie ist absolut frei von allen Schwermetallen, und
natürlich auch von deren Verbindungen. Diese
"fundamentalistische"
Definition ist nicht in die Praxis umsetzbar und auch nicht sinnvoll.
+ Ihr Gehalt an Schwermetallen ist nicht nachweisbar,
er liegt unterhalb der Nachweisgrenze der Analysemethode. In den
letzten beiden
Jahrzehnten wurde die Präzision der Analysegeräte so
extrem schnell gesteigert und damit die Nachweisgrenze der
Schwermetalle
soweit verkleinert, dass heute schon ein Atom davon unter Milliarden
von anderen Atomen nachgewiesen werden kann. Ob eine Druckfarbe
schwermetallfrei ist oder nicht, würde nach dieser Definition
davon abhängen, ob man ein neues oder ein älteres
Modell des Analysegeräts besitzt. Beim heutigen Stand der
Analysetechnik
sind schwermetallfreie Druckfarben entsprechend dieser Definition nicht
herstellbar.
+ Laut Rezeptur werden bei ihrer Herstellung keine 'giftigen"
schwermetallhaltigen Rohstoffe eingesetzt,
wie z.B. Chromgelb. Dabei werden die "ungiftigen" Schwermetalle in der
Rezeptur und die unvermeidlichen Spurengehalte aller anderen
Schwermetalle völlig außer Acht gelassen.
+ Ihre Schwermetallgehalte sind geringer als die vom Gesetzgeber
zugelassenen
Höchstwerte.
Diese Definition scheint am sinnvollsten praktizierbar und am wenigsten
verwirrend zu sein, sofern man genau angibt, auf welche Normen und
Vorschriften man sich dabei bezieht. Mit dem ursprünglichen
Sinn des Begriffs "frei von ..." hat diese Definition allerdings nicht
mehr
viel zu tun.
Insgesamt trägt der Begriff "schwermetallfrei" eher zur
Verwirrung
als zur Klärung bei, besonders dann, wenn er pauschal auf alle
Schwermetalle angewendet wird.
Der VSLF empfiehlt deshalb, ihn ganz zu vermeiden! Besonders kritisch
zu betrachten ist die Verwendung des Begriffs "schwermetallfrei" als
Werbung. Ohne ergänzende Informationen wird damit keine
nachprüfbare Aussage über eine Druckfarbe gemacht.
Eine solche Werbung grenzt also an unlauteren Wettbewerb. Ein
seriöser Druckfarbenhersteller sollte darauf verzichten.
7 Was kann ein Farbenhersteller garantieren?
Eine generelle Garantie der absoluten Schwermetallfreiheit ist schon
wegen der überall vorhandenen Schwermetallspuren nicht
möglich, also auch dann nicht, wenn in der Rezeptur keine
Pigmente oder Additive eingesetzt werden, deren Hauptbestandteile
Schwermetalle
sind. Eine solche Garantie wäre aus wissenschaftlicher und
juristischer Sicht höchst anfechtbar.
Ein Druckfarbenhersteller kann nur garantieren, dass bestimmte
Grenzwerte der Schwermetall-Konzentrationen in seinen Farben nicht
überschritten werden!
Diese Grenzwerte müssen gleich oder kleiner sein als die
gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Schwermetall-Konzentrationen
unterhalb dieser Grenzwerte gelten nach allen bisherigen Untersuchungen
als unschädlich für die menschliche Gesundheit.
Natürlich können solche Garantien nicht pauschal
für alle Schwermetalle abgegeben werden, sondern nur einzeln
für
diejenigen, bei denen die Grenzwert-Angaben der Rohstoff-Lieferanten
vorliegen oder eigene, für die meist sehr kostspielige
Analysen durchgeführt wurden. In manchen Fällen
müssen noch die verschiedenen Formen der Schwermetalle
unterschieden werden (s.
Abschnitt 4). Beispiel: "Chrom (VI)" bedeutet, dass von den
Verbindungen des Chroms nur die mit 6-wertigem Chrom gemeint sind.
Um Missverständnisse zu verhindern, gibt es für den
Kunden des Druckfarbenherstellers zwei Möglichkeiten:
- Er gibt die Schwermetalle einzeln an, für die er die
Garantie benötigt, dass ihre Konzentrationen bestimmte
Grenzwerte nicht überschreiten.
- Er gibt die für ihn geltenden Normen und Vorschriften an,
deren Einhaltung der Druckfarbenhersteller garantieren soll.
8 Welche Schwermetalle sollten überwacht werden?
Sicher ist es nicht sinnvoll, für relativ ungiftige
Schwermetalle
strenge Grenzwerte zu fordern. Beispielsweise ist Zinkoxyd so harmlos,
dass sogar die Zulassung für den direkten Lebensmittelkontakt
vorgeschlagen wird. Es ist aber ebenfalls nicht sinnvoll, ein giftiges
Schwermetall besonders zu reglementieren, wenn es in einer Druckfarbe
ohnehin niemals eine gesundheitsschädliche Konzentration
erreichen kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn es in den Vorprodukten
der Farbe
nie in gesundheitsschädlichen Konzentrationen auftritt, und
wenn es sich weder bei der Herstellung der Farbe noch im menschlichen
Körper anreichern kann.
Im Gegensatz dazu sollten Schwermetalle überwacht werden, wenn
sie selbst oder ihre chemischen Verbindungen eine Kombination der
folgenden
Eigenschaften besitzen:
- Sie liegen in bioverfügbarer Form vor und wirken schon in
außergewöhnlich geringer Konzentration giftig.
- Bei häufiger Aufnahme kleinster Mengen reichern sie sich im
menschlichen Körper an und erzeugen chronische
Gesundheitsschäden.
- Sie sind relativ leicht flüchtig und wasserlöslich,
so dass sie sich beispielsweise über die Abluft von
Müllverbrennungsanlagen oder das Sickerwasser aus
Mülldeponien leicht ausbreiten und in der Umwelt anreichern
können.
- Sie werden technisch genutzt, so dass ihre Konzentrationen in den
betreffenden Produkten (z.B. Pigmenten) weit höher sein
können als ihre durchschnittlichen Konzentrationen in der
unbelasteten Natur (Boden, Wasser, Luft, Lebewesen).
Schwermetalle mit diesen potenziell gefährlichen Eigenschaften
werden als „umweltrelevant“ bezeichnet. Die mit
Abstand wichtigsten davon sind:
Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Blei (Pb)
Chrom (Cr) in seiner 6-wertigen Form, Cr (VI)
In den USA haben die Environmental Protection Agency (EPA, die Umweltschutz Organisation) und die
Coalition of Northeastern Governors (CONEG) ein Gesetz eingebracht,
wonach die Summe der Schwermetall-Konzentrationen von Cadmium,
Quecksilber, Blei und Chrom (VI) nicht größer als
100 ppm sein darf (ppm = ‚parts per million’). Der VSLF
empfiehlt, diesen Wert zu übernehmen, falls keine anderen
Bestimmungen angewendet werden müssen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist
er international akzeptiert, und seine Garantierung ist seit langem
tägliche Praxis zwischen Druckfarbenherstellern und ihren
Kunden.
Für spezielle Gegenstände gibt es eigene
Vorschriften, beispielsweise die Europäische Norm 71, Teil 3 (EN71)
für Kinderspielzeug, an dem gekaut und gelutscht wird. Wenn
solche Gegenstände bedruckt werden, müssen die Druckfarben
natürlich ebenfalls diesen Vorschriften entsprechen.
9 Ergänzende Angaben zu einzelnen Metallen
Aluminium: Vor allem in Füllstoffen. Keine
Beschränkung in Farben.
Barium: Dürfen nicht in Farben für Spielzeug und
Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Bariumhaltige Pigmente sind in der Schweiz
als giftklassefrei eingestuft, in der EU nicht klassifiziert.
Blei: In den Pigmenten Chromgelb und Molybdatorange
enthalten. Diese Pigmente werden heute nur selten eingesetzt. In Deutschland darf das Bleiweiß mit der gehnemigung der Behörde für Denkmalpflege eingesetzt werden.
Chrom: In den Pigmenten Chromgelb, Chromrot (Bleichromat, dem Chromgelb nahestehend, hat jedoch andere Korngröße) und Chromgrün. 6-Wertige Chromverbindungen können Hautreizungen und Allergien auslösen und sind bei zu hoher Dosis giftig.
Eisen: In reiner Form kommt in der Natur nicht vor. Bei roten und braunen Eisenoxid-Pigmenten vorkommend. Als Eisenzyanverbindung in Pariser-, Berliner-, Preusenblau und Miloriblau. Keine Beschränkung in Druckfarben.
Kobalt: Als Bestandteil von Trockenstoffen (Sikkativen) in Offsetfarben. Keine speziellen Beschränkungen in Druckfarben, könen jedoch bei entsprechender Hautempindlichkeit Allergien auslösen.
Kupfer: Bestandteil der wichtigsten Blaupigmente
(Kupferphthalocyanine). Schwierig zu ersetzen. Außerdem
legiert mit
Zink in Bronzepigmenten für
„Gold-Metallic“-Farben.
Mangan: In Trockenstoffen (Sikkativen) und verschiedenen Pigmenten. Keine
Beschränkung in Druckfarben.
Molybdän: In verschiedenen Pigmenten. Keine
Beschränkung in Druckfarben.
Titan: Als Titanoxid (in Rutil- oder Anatas-Form) in Weißpigmenten. Keine Beschränkung in Druckfarben.
Wismut: als Metallpulver für Herstellung von Weißpigmenten verwendbar und früher bekannt als Wismut-Malerei.
Wolfram: In verschiedenen Pigmenten. Keine Beschränkung in Druckfarben.
Zink: Legiert mit Kupfer in Bronzepigmenten für „Gold-Metallic“-Farben. Auch in Zinksulfid-, Zinkoxid-Pigmenten und
verschiedenen Additiven.
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1) Verband Schweizerischer Lack- und
Farbenfabrikanten
2) Die folgende Einteilung stammt aus: A. F.
Holleman und E. Wiberg,
Lehrbuch der anorganischen Chemie, Verlag W. de Gruyter, Berlin,
81.-90. Aufl., 1976. Das Fachbuch „Metalle“ von K.
Winnacker und A. Küchler setzt die Grenze bei 4.6 g/cm3.
Offensichtlich wird die Definition der Schwermetalle nicht einheitlich
gehandhabt.
Literatur:
H. Endriss, K. Mähner u. A. Schmid: „Brauchen wir
‚schwermetallfreie’ Farbmittel?“, in
„FARBE&LACK“ 100, 9/1994, S. 793.
H. Endriss u. M. Haid: „Kunststoffe schwermetallfrei
einfärben?“ in Kunststoffe 82 (1992) 9, S. 771.
E. Merian: Metalle in der Umwelt, Verlag Chemie, Weinheim 1984.
H. J. Fiedler u. H. J. Rösler: Spurenelemente in der Umwelt,
Enke, Stuttgart 1988.